Symptomatik

Die heilpädagogischen Hilfen zur Erziehung wenden sich an Eltern, deren Kinder im Alter von 3-16 Jahren bei ihrer Persönlichkeits-entwicklung Unterstützung benötigen. In Gesetzestexten werden diese Kinder und Jugendliche als körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht bezeichnet, in der Fach-literatur werden sie entwicklungsgefährdet, entwicklungsauffällig, entwicklungsverzögert, verhaltensauffällig oder verhaltensgestört genannt.
 
Der Anlass zur Vorstellung des Kindes für eine heilpädagogische Hilfe zur Erziehung sind tatsächliche oder drohende Beeinträchtigungen in der emotionalen, sozialen, sensorischen, kognitiven oder körperlichen Entwicklung. 
 
Diese können im Einzelnen sein:
  • Beeinträchtigung der Persönlichkeitsentwicklung
  • allgemeine Entwicklungsverzögerung
  • Probleme im Schul- und Leistungsbereich (z.B. Leistungsversagen, Schulschwänzen, Teilleistungsstörungen, Konzentrationsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen)
  • soziale Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Kontaktschwierigkeiten, Aggressivität, Geschwisterrivalität)
  • Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADHS) mit und ohne hyperkinetische Symptomatik
  • emotionale Probleme (z.B. Ängste, Einsamkeit, depressive Zustände, Suizidalität)
  • psychosomatische Auffälligkeiten (z.B. Einnässen, Einkoten, Ess- und Sprachstörungen)
  • seelische Traumata infolge sexuellen Missbrauchs und anderer Gewalterfahrungen
  • Trennung und Scheidung, Arbeitslosigkeit und andere Belastungen der Erziehungssituation
  • u.a.

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